Von der Gast- zur Vollmitgliedschaft
In Schleswig-Holstein gibt es neben der ACK Schleswig-Holstein jeweils in Kiel und Lübeck eine regionale ACK für die Kirchen im jeweiligen Stadtgebiet. In Schleswig-Holstein und Kiel ist die Neuapostolische Kirche seit etwa einem Jahr Vollmitglied. Auch in Hamburg ist die Neuapostolische Kirche seit kurzem Vollmitglied und für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird dies in Kürze erwartet.
In Lübeck bestand seit dem 27. Juni 2019 eine Gastmitgliedschaft. Auf einer Sitzung am Mittwoch, 21. Februar 2024, die in der Neuapostolischen Kirche Lübeck stattfand, wurde die Gemeinde nun einstimmig als Vollmitglied aufgenommen.
Im Jahresverlauf wird die Neuapostolische Kirche in Lübeck für drei Veranstaltungen der ACK Gastgeberin sein:
- Donnerstag, 16. Mai 2024: Szenische Lesung des Markus-Evangeliums (Veranstalter ACK Lübeck). Weitere Informationen folgen.
- Samstag, 15. Juni 2024: Ausflug der ACK Schleswig-Holstein nach Lübeck mit drei Stationen: Reformierte Kirche, Heilsarmee (Mittagessen), Neuapostolische Kirche (Kaffeetrinken), Veranstalter: ACK Schleswig-Holstein, ausgerichtet von der ACK Lübeck.
- Sonntag, 17. November 204, 17 Uhr: Gottesdienst der ACK Deutschland zur ökumenischen Friedensdekade für ganz Deutschland, Livestream und Speicherung auf dem YouTube-Kanal der ACK Deutschland, technische Durchführung NAK Lübeck/Bad Segeberg.
Nähere und fortlaufend aktualisierte Informationen auf der Website der ACK Schleswig-Holstein https://ack-sh.de bzw. der ACK Lübeck https://www.ack-luebeck.de/die-ack-in-luebeck/ueber-uns.html
Hintergrund: ACK und Neuapostolische Kirche
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gibt es auf Bundes- sowie Länderebene und in verschiedenen Städten und Regionen. Seit April 2019 ist die Neuapostolische Kirche Gastmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland. Die Vollmitgliedschaft ist das Ziel. Die Neuapostolische Kirche International hat Verhandlungen mit der ACK Deutschland und anderen ökumenischen Gremien lange über die Arbeitsgruppe „Kontakte zu Konfessionen und Religionen“ (AG KKR) geführt. Deren Auftrag sei erfüllt, so eine Mitteilung der internationalen Kirchenleitung vom 2. Februar 2024. Weiter heißt es: „Um dem Thema zukünftig entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen, wurde ein Referat für Ökumenefragen geschaffen.“ Zusätzlich gibt es auf der Ebene der Gebietskirchen und der Regionen jeweils entsprechende Ökumene-Beauftragte.
Vollmitgliedschaft auf Bundesebene
Über den gegenwärtigen Stand auf Bundesebene gibt Bischof Peter Johanning (vormaliger, langjähriger Kirchensprecher der Neuapostolischen Kirche International), der in diesen Prozess zusammen mit Apostel i.R. Volker Kühnle als Mitglied der AG KKR besonders eingebunden war, Auskunft:
Gegenwärtig wird die Charta Oecumenica überarbeitet. Nach Abschluss des Prozesses, der frühestens 2025 erwartet wird, wird die Neuapostolische Kirche das neu gefasste Dokument unterzeichnen. „Unsere generelle Haltung zur Charta ist positiv, und das wissen unsere ökumenischen Partner auch“, so Bischof Johanning. Spätestens dann ist auf dieser Ebene der Weg für eine Vollmitgliedschaft frei.
Neuapostolische Kirche